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Eine Rezeptur ist die Zusammensetzung eines Arzneimittels, das in der Apotheke für einen bestimmten Patienten aus den verschiedenen Ausgangsstoffen hergestellt wird, meist auf ärtzliche Anweisung. Rezepturen umfassen alle Arten von in der Apotheke herstellbaren Arzneiformen, wie Kapseln, Zäpfchen, Tincturen und Salben, sowie auch sterile Arzneiformen wie Augentropfen oder Parenteralia. Die Herstellung von Tabletten ist aus der Apothekenpraxis verschwunden.
Die Herstellung von Rezepturen erfolgt in der Apotheke an einem speziell dafür vorgesehenen Arbeitsplatz. Diese ebenfalls sog. Rezeptur ist meist ein abgeschlossener Raum, in der die benötigten Gerätschaften wie Waagen, Chemikalien und Gefäße vorrätig sind.

Auf den Bildern können Sie verfolgen, wie Kapseln hergestellt werden:
(Kapselformen bestellt man von der Industrie. Es gibt verschiedene Kapselgrößen)
  1. Es beginnt mit dem Hilfsmittel, dem sog. Kapselbrett. Wie man sieht, stehen darin die leeren Kapseln.
  2. Durch einen besoderen Mechanismus können Ober- und Unterteil der Kapsel getrennt werden.
  3. Dann wird die vorgeschriebene Pulvermenge (aus Wirkstoff und Hilfsstoff) in das Unterteil der Kapsel eingefüllt, so das dieses Unterteil komplett gefüllt ist
  4. Dann wird der "Deckel" mit den Oberteilen der Kapseln wieder aufgesetzt und so die Kapseln verschlossen.
  5. Die fertigen Kapseln werden in einem etikettieren Gefäß aufbewahrt.
 

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